Unfall im Urlaub: Der Schutz bei Freizeitaktivitäten

Die rasante Abfahrt mit dem Snowboard oder die Jagd nach Fischen in den Tiefen der See: Viele Leidenschaften lassen sich am besten im Urlaub ausleben. Wenn dabei ein Unfall passiert, zahlt die private Unfallversicherung.
Im Urlaub kann viel passieren: neben dem Unfall mit dem Snowboard zum Beispiel auch ein Sturz mit dem "Bananenboot" auf dem Meer. Die Behandlung von Gesundheitsschäden bezahlt die Krankenversicherung, im Ausland dann eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung. Mit der privaten Unfallversicherung können Sie gut finanziell Vorsorge treffen, gerade, um schwerwiegendere Unfälle abzusichern.
Unfall im Urlaub: Weltweite Absicherung durch die Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung ist weltweit und 24 Stunden gültig. Deshalb ist es immer besser, die allgemeingültige private Unfallversicherung abzuschließen und auf spezielle Reiseunfallversicherungen zu verzichten. Denn die Leistungen beim Unfall im Urlaub sind bei der privaten Unfallversicherung meistens höher.
Wichtigste Prinzipien bei der Unfallversicherung sind die sogenannte Gliedertaxe und die Progression. Die Gliedertaxe legt genau fest, welcher Grad der Invalidität angenommen wird, wenn bestimmte Körperteile durch einen Unfall im Urlaub geschädigt werden. Dies unterscheidet sich stark nach Tarif.
Die Progression hingegen geht davon aus, dass in besonders schweren Fällen von Invalidität die benötigte Geldsumme besonders hoch ist. Sie sorgt dafür, dass in diesem Fall die Leistungssumme höher ist als die vereinbarte Grundsumme. Zum Beispiel: Bei einer 100-prozentigen Invalidität und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, würde die Versicherung bei einer Progression von 250 Prozent 250.000 Euro auszahlen oder bei einer Progression von 500 Prozent dann 500.000 Euro. Je höher die Progression, desto besser. Andere Leistungen der Unfallversicherung sind hingegen eher Komfortschutz und nicht unbedingt notwendig: Dazu gehören zum Beispiel die zusätzliche Bezahlung von kosmetischen Behandlungen und das Krankenhaustagegeld.
Deutlich wichtiger hingegen – sofern nicht schon über die Auslandskrankenversicherung abgedeckt – ist die Vereinbarung von Bergungskosten. Muss zum Beispiel bei einem Unfall im Urlaub der Rettungshubschrauber losfliegen, um einen verunglückten Skifahrer ins Krankenhaus zu bringen, dann kostet so ein Einsatz etwa 45 Euro pro Minute.
Gothaer Tipp
Eine private Unfallversicherung deckt viele Freizeitrisiken und auch den Unfall im Urlaub ab. Versicherungsnehmer mit gefährlichen Hobbys sollten jedoch vorab klären, ob sie im Unglücksfall ausreichend geschützt sind. So schließen manche Versicherungsverträge gewisse Risiken aus, beispielsweise Rennsport- oder Tauchunfälle. Wer in seiner Freizeit gerne tauchen geht, sollte sich unbedingt vergewissern, dass die Versicherung zum Beispiel für die Kosten einer Dekompressionsbehandlung aufkommt.
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